Umschulung zu/zum Elektroniker/in – Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Die Planung, Installation, Wartung und Dokumentation der technischen Ausstattung von Gebäuden stehen im Mittelpunkt dieses vielseitigen Berufs. Elektroinstallationen mit Licht und Strom, Alarmanlagen, Klimaanlagen, Blitzschutzanlagen, Heizungen und Datennetze gehören dazu. Wer sich für eine Ausbildung zum/zur Elektroniker/in interessiert, sollte neben technischem Geschick auch Interesse an technischen Neuerungen mitbringen.

Fachliche Inhalte der Umschulung

  • Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren

  • Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren

  • Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten

  • Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planen, durchführen und dokumentieren

  • Antriebssysteme auswählen und integrieren

  • Informationstechnische Systeme bereitstellen

  • Handbücher, Fachzeitschriften etc. in deutscher und englischer Sprache lesen und auswerten

  • Auftragsunterlagen prüfen, vergleichen und Leistungen festlegen

  • Heizungs-, Klima-, Kälte- und Lüftungssysteme prüfen

  • Ersatzstromversorgungsanlagen und ihre Leitungsverlegung planen

Ausbildungswerkstatt

Fachübergreifende Inhalte der Umschulung

  • Unfallverhütung
  • Umweltschutz
  • Qualitätssicherung

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).

Aufbau

  • praktische Unterweisung
  • theoretische Unterweisung
  • mehrwöchige Fachpraktika (24 Wochen)
  • Kooperation vorwiegend mit Innungsbetrieben

Ziel

Erwerb des Gesellenbriefes

Zugangsvoraussetzung

Teilnahme an einer Eignungsfeststellung beim Bildungskreis Handwerk e.V..

Beginn/Ende

02.05.2023 - 31.07.2025

02.10.2023 - 30.01.2026

Dauer

Die Umschulung dauert 28 Monate in Vollzeit (40 Unterrichtseinheiten pro Woche)

Mo. / Mi. / Do.07:30 - 15:30 Uhr
Di.07:30 - 14:35 Uhr
Fr.07:30 - 11:45 Uhr

Kosten

Die Kosten für die Umschulung werden von der Agentur
für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen.
Ein Bildungsgutschein ist hierfür erforderlich.