Der Friseurberuf gehört zu den Berufen, bei denen umfassende Dienstleistungen erbracht werden, die eine hohe Kompetenz in den Bereichen Beratung, Behandlung und Beurteilung verlangen.
Dabei ist der Umgang mit Kundinnen und Kunden von besonderer Bedeutung.
Von Friseurinnen und Friseuren wird neben dem soliden handwerklichen Können ein hohes Maß an fachlichem Wissen, Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis, Kommunikationskompetenz, Kreativität und Flexibilität erwartet.
Fachliche Inhalte der Umschulung
Fachübergreifende Inhalte der Umschulung
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).
Aufbau
Ziel
Erwerb des Gesellenbriefes
Zugangsvoraussetzung
Teilnahme an einer Eignungsfeststellung beim Bildungskreis Handwerk e.V..
Beginn/Ende
01.02.2023 - 31.07.2025
07.08.2023 - 30.01.2026
Dauer
Die Umschulung dauert 30 Monate in Teilzeit
(30 Unterrichtseinheiten pro Woche)
Mo. / Mi. / Do. | 08:15 - 14:35 Uhr |
Di. | 08:15 - 13:50 Uhr |
Fr. | 08:15 - 10.50 Uhr |
Kosten
Die Kosten für die Umschulung werden von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen.
Ein Bildungsgutschein ist hierfür erforderlich.