Umschulung zur/zum Friseur/in

Der Friseurberuf gehört zu den Berufen, bei denen umfassende Dienstleistungen erbracht werden, die eine hohe Kompetenz in den Bereichen Beratung, Behandlung und Beurteilung verlangen.

Dabei ist der Umgang mit Kundinnen und Kunden von besonderer Bedeutung.

Von Friseurinnen und Friseuren wird neben dem soliden handwerklichen Können ein hohes Maß an fachlichem Wissen, Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis, Kommunikationskompetenz, Kreativität und Flexibilität erwartet.

Fachliche Inhalte der Umschulung

  • Kunden empfangen und betreuen
  • Haare und Kopfhaut pflegen
  • Frisuren empfehlen
  • Frisuren erstellen
  • Haare dauerhaft umformen
  • Haare tönen
  • Haare färben und blondieren
  • Hände und Nägel pflegen und gestalten
  • Haut dekorativ gestalten

Ausbildungswerkstatt

Fachübergreifende Inhalte der Umschulung

  • Betriebsorganisation
  • Unfallverhütung
  • Haut- und Gesundheitsschutz
  • Umweltschutz
  • Hygiene
  • Ergonomie
  • Qualitätssicherung
  • Umgang mit aktuellen Medien zur Informationsbeschaffung- und bearbeitung

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).

Aufbau

  • praktische Unterweisung
  • theoretische Unterweisung
  • mehrwöchige Fachpraktika (25 Wochen)
  • Kooperation vorwiegend mit Innungsbetrieben

Ziel

Erwerb des Gesellenbriefes

Zugangsvoraussetzung

Teilnahme an einer Eignungsfeststellung beim Bildungskreis Handwerk e.V..

Beginn/Ende

01.02.2023 - 31.07.2025

07.08.2023 - 30.01.2026

Dauer

Die Umschulung dauert 30 Monate in Teilzeit
(30 Unterrichtseinheiten pro Woche)

Mo. / Mi. / Do.08:15 - 14:35 Uhr
Di.08:15 - 13:50 Uhr
Fr.08:15 - 10.50 Uhr

Kosten

Die Kosten für die Umschulung werden von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter übernommen.

Ein Bildungsgutschein ist hierfür erforderlich.